Die Beiträge für die Betreuung:
Seit dem 1.8.2013 besteht für Kinder ab einem Jahr ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreungsplatz. Das bedeutet auch, dass ein Betreuungsplatz bei uns durch die Kommune finanziel gefördert wird, da wir eine anerkannte Tagespflegestelle sind. Es ist nun Ihre Entscheidung ob sie Ihr Kind in einer öffentlichen, kirchlichen Einrichtung oder lieber perönlich und individuell von einer Tagesmutter betreuen lassen wollen. Die Kosten für die Betreuung übernimmt in jedem Fall die Kommune (hier meist die Stadt Hannover). Sie tragen nur einen an Ihr Einkommen angepasten Kostenanteil - wie bei einem Kindergarten oder einer Krippe
auch. Die nach §23 SGB VIII vom Jugendamt für Sie übernommenen Beiträge beinhalten: 1. ein pädagogisches Leistungsentgelt für die Kindertagespflegeperson 2. die Ersattung von Sachmitteln und Pflegeprodukten wie - Austattung der Räumlichkeiten - Lernspielzeug - Windeln und Feuchttüchern 3. die Erstattung für die Verpflegung der Tageskinder
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Stand 15.3.2023
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